Wir archivieren unsere Veranstaltungen. Die einzelnen Fortbildungen werden aufgezeichnet und unsere Mitglieder haben darauf kostenfreien Zugriff in der BVMG-Cloud. Für Nicht-Mitglieder des BVMG erheben wir eine Gebühr in Höhe von 35 € für jeden Mitschnitt. Haben Sie als Nichtmitglied Interesse an einem Thema, kontaktieren Sie bitte unsere Geschäftsstelle unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder +49 173 6429 619.

Mittlerweile umfasst unser Archiv über 50 Weiterbildungsvideos.


Hühner im Winter – Stoffwechsel, Krankheiten und Prophylaxe

Hühner im Winter – Stoffwechsel, Krankheiten und Prophylaxe

„Frieren Hühner an den Füßen?“

Diese und andere Fragen beantwortet Eva-Maria Casteel in ihrem Vortrag zum Thema. Sie erläutert die Biologie der Tiere und warum Hühner an den Füßen nicht frieren.

Auslaufgestaltung in der Mobilstallhaltung & Agroforstsysteme

Auslaufgestaltung in der Mobilstallhaltung & Agroforstsysteme

„Immergrüne Wiese oder doch lieber Agroforst?“

Befasst man sich mit dem natürlichen Habitat, aus dem Legehennen ursprünglich stammen, ist das nicht die grüne Wiese, sondern Dschungel und Waldrand

Fütterung von Legehennen im Mobilstall – Technik & Futter

Fütterung von Legehennen im Mobilstall – Technik & Futter

Timo Rothstein ist bei der Firma Equovis der Ansprechpartner für Mobilhalter und steht diesen beratend zur Seite. Im Beitrag erläutert er die verschiedenen Lagerungs- und Fütterungstechniken im Bereich der Legehennenfütterung.

Einführung in die BANKIVA-App

Einführung in die BANKIVA-App

In der Legehennenhaltung gibt es aus tierseuchenrechtlichen, futtermittelrechtlichen, lebensmittelrechtlichen oder arzneimittelrechtlichen diverse Dokumentationspflichten für den Tierhalter. Diese Dokumente müssen teilweise bis zu fünf Jahre aufbewahrt werden (Anwendungs- u. Abgabebelege, Bestandsbuch über die Anwendung von Arzneimitteln, Impfkontrollbuch).

Biosicherheit im Mobilstall

Biosicherheit im Mobilstall

Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung § 14 (1) 3:

„Wer Legehennen hält, hat sicherzustellen, dass die Haltungseinrichtung jeweils zwischen dem Ausstallen und dem nächsten Einstallen der Legehennen gereinigt wird, wobei sämtliche Gegenstände, mit denen die Tiere in Berührung kommen, zusätzlich desinfiziert werden.“