Auftrag erteilt und alles in meinem Sinne geregelt?
Oftmals wird die Gestaltung der Hof-Website mangels eigenem Designvermögen und Zeit im Auftrag vergeben. Was es in Bezug auf Webdesignervertrag, Urheber- und Nutzungsrechten sowie Datenschutz zu beachten gilt. Diese Themen greift Rechtsanwältin Eva Straube aus München auf.