Biosicherheit im Mobilstall

Biosicherheit im Mobilstall

Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung § 14 (1) 3:

„Wer Legehennen hält, hat sicherzustellen, dass die Haltungseinrichtung jeweils zwischen dem Ausstallen und dem nächsten Einstallen der Legehennen gereinigt wird, wobei sämtliche Gegenstände, mit denen die Tiere in Berührung kommen, zusätzlich desinfiziert werden.“

Der Hygieneexperte Heinz Pruisken klärt die Anwesenden darüber auf, wie diese Vorgabe aus der TierSchNutztV eingehalten werden kann.

Der korrekte Umgang mit den zur Verfügung stehenden Reinigungs- und Desinfektionsmitteln ist auch vor dem Hintergrund von Arbeitssicherheit sehr wichtig.

Referent

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