19. November 2025
10:00 – 11:30 Uhr oder 17:00 - 18:30 Uhr (beide Schulungen sind identisch)
Hygieneschulung für Eierpackstellen nach § 4 LMHV und § 43 Abs.4 IFSG
Die Schulung umfasst die Unterweisung nach der VO 852/2004 Kapitel XII. Diese wurde in der LMHV § 4 Abs. 1 Satz 1 in deutsches Recht umgesetzt. In der LMHV sind speziell auch für die nicht erfolgte Schulung Sanktionen möglich, also Bußgelder.
Die Veranstaltung ist - neben der eigenen Schulung - auch geeignet für Packstellenbetreiber zur jährlichen Auffrischung der Kompetenz ihres Mitarbeiter-Teams in der Packstelle. Eine ungeschulte Kraft in der Packstelle bedingt die Anwesenheit einer geschulten Kraft zu jeder Zeit. Die Schulungsgebühr wird je Betrieb erhoben, eine Teilnahmebestätigung wird je teilnehmender Person erstellt.
Die Teilnahmebestätigung und das Handout können als Schulungsnachweis gegenüber Regulierungsbehörden dienen. Der Erhalt der TN-Bestätigung und des Handouts (beides in digitaler Form) bedingt Anwesenheit während des gesamten Vortrags.
Referentin
- Helga Futterknecht, Lebensmittelkontrolleurin, HACCP-Teamleiterin, Mitautorin „Hygiene-Leitlinie für Eierpackstellen“
Aufzeichnung
Hygieneschulungen werden nicht aufgezeichnet, da ein Teilnahmeschein 100 % Anwesenheit bei der Online-Schulung bedingt.
Kosten:
BVMG-Mitgliederkostenfrei
Mobil-Interessierte Landwirte35,00 €* / Betrieb
Nicht-Landwirte35,00 € / Person
* Im Fall einer Mitgliedschaft/Probemitgliedschaft wird die Gebühr zu 100 % verrechnet.
Kontakt
Geschäftsstelle
