Mobilhalter oder Nutzgeflügelhalter im Allgemeinen sind heute nicht einfach nur "Geflügel haltende Bauern", sondern Lebensmittelproduzenten, welche entweder Eier oder Fleisch für die Bevölkerung unseres Landes produzieren. Um die Käufer (Verbraucher) dieser Produkte vor gesundheitlichen Risiken zu schützen, hat der Gesetzgeber zahlreiche, rechtliche Grundlagen geschaffen, an die sich jeder Lebensmittelproduzent halten muss.
Um unsere Mitgliedsbetriebe in diesem Bereich gut zu informieren und rechtlich gut aufzustellen, bieten wir jährlich entsprechende Hygieneschulungen an:
- Hygieneschulung für Eierpackstellen nach § 4 LMHV und § 43 Abs.4 IFSG
- Hygieneschulung für Geflügelschlachtbetriebe nach § 4 LMHV und § 43 Abs.4 IFSG
Von Anfang an haben wir uns als Bundesverband die Hygiene-Expertin Helga Futterknecht als Dozentin für die Schulungen unserer Betriebsleiter und ihrer Mitarbeiter ins Boot geholt. Dass hier z. B. im Bereich der Hygieneschulung Eierpackstelle großer Bedarf bundesweit ist, zeigte unsere erste Onlineschulung im Mai 2023: über 900 Personen aus dem gesamten Bundesgebiet nahmen an der Schulung teil. Im Herbst desselben Jahres erfolgte eine weitere Schulung. Mittlerweile schulen wir im jährlichen Turnus, meist im Herbst. Dies hat für unsere Betriebsleiter den Vorteil, dass sie die jährliche Schulung ihrer Mitarbeiter über uns abwickeln lassen, die Teilnahmebescheinigungen sichern sie gegenüber Behörden ab, wenn diese bei Kontrollen nach den Belegen der Mitarbeiterschulungen fragen.
Helga Futterknecht ist im Lebensmittelhygienebereich sehr erfahren, sie hat in ihrer beruflichen Laufbahn u. a. als Lebensmittelkontrolleurin für Staatsanwaltschaften gearbeitet, ist ausgebildete HACCP-Teamleiterin und wird für Fortbildungen auf Bundes- und Länderebene im Bereich Lebensmittelhygiene, Verwaltungs- und Bußgeldverfahren sowie IFS-Schulungen gebucht.
Sie hat in einem dreijährigen Verfahren als Co-Autorin für den BVMG an der Leitlinie für die Direktvermarktung von Geflügelfleisch ohne EU-Zulassung maßgeblich mitgearbeitet, welcher für Deutschland auf EU-Ebene in Brüssel notifiziert wurde.
Hinweis: Mitglieder des BVMG und ihre Mitarbeiter im Betrieb können an den jährlich angebotenen Hygieneschulungen von Helga Futterknecht kostenfrei teilnehmen. Für jede Person, die laut ZOOM-Protokoll an den Schulungen teilgenommen hat, kann eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden. Diese kann bei Bedarf Kontrollbehörden (Lebensmittelüberwachung oder Packstellenkontrollen) als Nachweis für regelmäßige Schulungen vorgelegt werden.