Gefährdungsbeurteilung im landwirtschaftlichen Betrieb

18. März 2026
20:00 - 22:00 Uhr

"Was passiert, wenn ich keine Gefährdungsbeurteilung habe?" 

"Ich hatte eine Begehung von der Berufsgenossenschaft und da fragt mich der Kontrolleur: Wo ist Ihre Gefährdungsbeurteilung? Ich war sehr verdattert und wusste gar nicht, was das ist..." Mit diesen Worten meldete sich ein Mitgliedsbetrieb in der BVMG-Geschäftsstelle. Wir nehmen das zum Anlass, das Thema anzugehen!

Brauche ich überhaupt eine betriebliche Gefährdungsbeurteilung? Laut § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss der Arbeitgeber (auch von Aushilfen oder mithelfenden - bezahlten oder kostenfreien - Familienangehörigen!) für die Erstellung und regelmäßige Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung sorgen.

Klartext: immer dann, wenn ich in meinem Betrieb nicht alles alleine als One-Man/Woman-Show erledige, brauche ich eine Gefährdungsbeurteilung. 

Kommt es zu einem Arbeitsunfall und wurde im Vorfeld keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung erstellt, kann dies neben den hohen Strafen durch den Gesetzgeber auch Regressforderungen der Berufsgenossenschaft zur Folge haben.

Unser Referent Sascha Mathis ist Fachkraft für Arbeitssicherheit und stellvertretender Leiter einer Verbandsgemeinde-Feuerwehr. Er kennt sich also gut mit gefährlichen Situationen aus und steckt deshalb tief im Thema. Begünstigend für unser Klientel Mobilhalter kommt hinzu, dass er selbst einen landwirtschaftlichen Betrieb mit mobilen Hühnerställen führt. 

Referent

  • Sascha Mathis, Fachkraft für Arbeitssicherheit, stellvertretender Leiter einer Feuerwehr, Mobilhalter im BVMG e. V.

Hinweis:

Im Anschluss an den Vortrag können die Teilnehmer aktiv Fragen stellen und mit dem erfahrenen Fachmann in den Dialog gehen. 

Aufzeichnung

Diese Veranstaltung wird für unsere interne Mitglieder-Cloud aufgezeichnet, mit Teilnahme wird dem zugestimmt.

Kosten:

BVMG-Mitgliederkostenfrei
Mobil-Interessierte Landwirte35,00 €* / Betrieb
Nicht-Landwirte35,00 € / Person
* Im Fall einer Mitgliedschaft/Probemitgliedschaft wird die Gebühr zu 100 % verrechnet.

Kontakt

Geschäftsstelle
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Programm Anmeldung

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